Sie sind hier:   Kurpfälzer Zeit > Reformation in Ingelheim  > Klosteraufhebung

Probleme der Klosteraufhebungen

 

Autor: Hartmut Geißler
nach Dieterich, 1904, Beilagen Nr. 7 und Nr. 14



Die adligen Familien, die ihre Töchter im angesehenen Kloster Mariacron bei Oppenheim untergebracht hatten und nun erfahren mussten, dass dieses Kloster aufgehoben werden sollte, wandten sich in zwei Bittschriften an den Kurfürsten, dies nicht zu tun. Das lange Ringen um Mariacron kann und soll hier nicht dargestellt werden, es wird in den Geschichten Oppenheims zur Genüge beschrieben. Es soll jedoch ein aus heutiger Sicht sehr unverblümtes Argument aus der zweiten Bittschrift der Adligen (Nr. 7) zitiert werden, warum die Auflösung ihnen und ihren Töchtern nicht zugemutet werden könne.

Anschließend folgt eine Extraanweisung an den (adligen) Schultheißen von Ober-Ingelheim bezüglich seiner Aufsichtspflicht über die Nonnen des gleichfalls aufgehobenen Klosters Engelthal in der Edelgasse (heute Weingut Wasem). Diese scheint ohne größere Proteste verlaufen zu sein.

(aus Nr. 7)

Dan E. Churs Gn. kennen gnedigst abnehmen und ermessen, wie wir arme von adel ubel daran weren, das[s] unsere schwestern, basen und schwägerin, so wir vermeinten wohl zu sein und deren ledig zu sein, uns wieder zu hauss kommen solten, die wir zuvor mit weiber, kinder, schwester, brudern und allerley beschwerung heftig uberladen sein (ohn das sie von der welt verstossen und verschmeht wehren) ...

Dann Eure Kurfürstliche Gnade können [uns] gnädigst glauben und ermessen, wie übel wir Arme vom Adel dran wären, wenn unsere Schwestern, Basen und Schwägerinnen, von denen wir dachten, dass es ihnen gut ginge und dass wir sie los wären, wieder zu uns nach Hause kommen sollten, die wir seitdem mit Frauen, Kindern, Schwestern, Brüdern und allerlei Beschwernissen heftig überbelastet sind (ohne dass sie vom weltlichen Leben verstoßen und verschmäht wären) ...

Kommentar

Die Adelsfamilien, die sich selbst in der Bittschrift als "arm" bezeichneten, was viele Landedelleute im Vergleich zum Heidelberger Hof sicherlich waren, hatten also ein ganz handfestes materielles Interesse daran, dass die Frauenklöster nicht abgeschafft, sondern im bisherigen (materiellen) Zustand blieben, sodass ihre Töchter, Cousinen und andere weibliche Verwandte darin weiterhin gut untergebracht werden konnten, sofern sie nicht zu verheiraten waren, z. B. weil die Familie nicht mehr genug Mitgift für sie aufbringen konnte. Dasselbe galt auch für die männlichen Nachkommen, denen die Familie keine geeignete weltliche Laufbahn verschaffen konnte: Auch sie mussten häufig im kirchlichen Bereich untergebracht werden, bevorzugt in Domkapiteln.

Bezahlt werden musste diese Unterbringung von adligen Söhnen und Töchtern freilich von den Untertanen mit ihren Abgaben ("Zehnt") an Kirchen und Klöster oder mit der Pacht für Land, das irgendwann einmal im Mittelalter den Kirchen und Klöstern zum Heil ihrer Seelen geschenkt worden war. In Ober-Ingelheim gab es deswegen auch einen lang andauernden Streit um die Abgabe des Kirchenzehnts für das aufgehobene Kloster Hersfeld.

Alle diese Gewohnheiten hatten sich in der katholischen Kirche seit Jahrhunderten herausgebildet, und man wird sehr leicht verstehen, warum auch der Adel des Ingelheimer Grundes (und Umgebung) nicht von den zutiefst religiös motivierten Reformvorstellungen Friedrichs III. begeistert war. Die Adligen hatten ja gedacht, "sie wären sie los"...

 

Nr 14

Memorial Churf. Pfaltz räthe und visitatoren, was der schultheiß zu Ober Ingelheim neben den gemeinen puncten verrichten soll.

E h r  soll uf die closterfrauen ein fleisiges aufsehen und achtung haben, daß sie nit in unzucht haushalten, und wo ehr etwas merkt, amptshalben gegen denselben handeln wie gegen andern. Dorauf ehr auch seine kundschaft machen kann, uf das[s] Churf. Pfaltz nit beschreiet werde, das[s] sie jungfrauencloster abgestelt haben und gestatten jetzt unzuchtige häusser.

I t e m  ehr soll auch zusehen, das[s] der Daniel zu Ober Ingelheim, so abgeschafft, nit lang alda geduldet werde, zum lengsten nit uber 14 tag. Auch do ehr, wie ehr pflegt zu tuhen, schenden und schmehen wurde, amptshalben gegen ihn handlen, wie sichs gebuhrt und solches an Churt. Pfaltz gelangen lassen.

I t e m  er soll die altar im closter oben uf dem lettner und unden in der kirchen gentzlich lassen abbrechen und die gemähl verweissen, daran ihm die nonnen keine verhinderung tuhen sollen.

Erinnerungsschreiben der kurfürstlich-pfälzischen Räte und Visitatoren,
was der Schultheiß zu Ober-Ingelheim neben den allgemeinen Punkten (von Nr. 12) verrichten soll.

Er soll die Klosterfrauen (des aufgelösten Klosters Engelthal) sorgfältig beaufsichtigen und beobachten, dass sie nicht in Unzucht "haushalten" (d.h. wahrscheinlich, mit einem Mann in wilder Ehe zusammen leben), und wenn er etwas merkt, dann soll er von Amts wegen gegen denselben [immerhin! Gs] einschreiten wie gegen andere. Darüber kann er auch seine Erkundigungen einziehen, auf dass die Kurf. Pfalz nicht in den üblen Ruf komme, dass sie zwar die Jungfrauenklöster aufgelöst habe, aber jetzt unzüchtige Häuser gestatte.

Außerdem soll er darauf achten, dass der Daniel zu Ober Ingelheim, der abgesetzt wurde, nicht mehr lange da geduldet werde, höchstens noch 14 Tage. Auch wenn er, wie er zu tun pflegt, schimpfen ("schennen") und beleidigen würde, sollte er von Amts wegen Maßnahmen gegen ihn ergreifen, wie sichs gebührt, und darüber die Kurf. Pfalz informieren.

Außerdem soll er die Altäre im Kloster oben auf dem Lettner und unten in der Kirche völlig abbrechen und die Gemälde weiß überstreichen lassen; daran sollen ihn die Nonnen nicht hindern.

 

Kommentar

Der Ober-Ingelheimer Schultheiß bekam hierdurch also zwei heikle Aufträge:

Er sollte nicht nur den renitenten und schimpfenden lutherischen Prädikanten Daniel hinauswerfen, sondern er sollte auch über den Verbleib der aus dem Kloster vertriebenen Nonnen "fleißig" Erkundigungen einziehen. Denn anscheinend waren Fälle bekannt geworden, in denen solche heimatlosen Nonnen (auch wenn im Bittschreiben Nr. 7 etwas anderes behauptet wird) von ihren Familien nicht wieder aufgenommen wurden und sie nun auf der Suche nach einer Bleibe als Haushälterinnen oder ähnliches bei Männern unterkamen, ohne dass daraus eine formelle Ehe wurde wie z.B. bei Martin Luther, vielleicht weil ihre Eltern keine erneute Mitgift (ähnlich der Übertragung ans Kloster beim Eintritt) aufbringen konnten.

Welches persönliche Unglück mögen viele Frauen, die von diesen "Reformations"-Maßnahmen betroffen waren, erlitten haben?!

14.

Memorial

Churf. Pfaltz räthe und visitatoren, was der schultheiß zu Ober Ingelheim neben den gemeinen puncten verrichten soll.

E h r  soll uf die closterfrauen ein fleisiges aufsehen und achtung haben, daß sie nit in unzucht haushalten, und wo ehr etwas merkt, amptshalben gegen denselben handeln wie gegen andern. Dorauf ehr auch seine kundschaft machen kann, uf das[s] Churf. Pfaltz nit beschreiet werde, das[s] sie jungfrauencloster abgestelt haben und gestatten jetzt unzuchtige häusser.

I t e m  ehr soll auch zusehen, das[s] der Daniel zu Ober Ingelheim, so abgeschafft, nit lang alda geduldet werde, zum lengsten nit uber 14 tag. Auch do ehr, wie ehr pflegt zu tuhen, schenden und schmehen wurde, amptshalben gegen ihn handlen, wie sichs gebuhrt und solches an Churt. Pfaltz gelangen lassen.

I t e m  er soll die altar im closter oben uf dem lettner und unden in der kirchen gentzlich lassen abbrechen und die gemähl verweissen, daran ihm die nonnen keine verhinderung tuhen sollen.

-------------

Erinnerungsschreiben

der kurfürstlich-pfälzischen Räte und Visitatoren,
was der Schultheiß zu Ober-Ingelheim neben den allgemeinen Punkten (von Nr. 12) verrichten soll.

Er soll die Klosterfrauen (des aufgelösten Klosters Engelthal) sorgfältig beaufsichtigen und darauf achten, dass sie nicht in Unzucht (mit einem Mann zusammen in wilder Ehe?) in einem Haushalt leben, und wenn er etwas merkt, dann soll er von Amts wegen gegen denselben einschreiten wie gegen andere. Darüber kann er auch seine Erkundigungen einziehen, auf dass die Kurf. Pfalz nicht in den üblen Ruf komme, dass sie zwar die Jungfrauenklöster aufgelöst habe, aber jetzt unzüchtige Häuser gestatte.

Außerdem soll er darauf sehen, dass der Daniel zu Ober Ingelheim, der abgesetzt ("abgeschafft") wurde, nicht mehr lange da geduldet werde, höchstens 14 Tage. Auch wenn er, wie er zu tun pflegt, schimpfen und beleidigen würde, sollte er von Amts wegen Maßnahmen gegen ihn ergreifen, wie sichs gebührt, und darüber die Kurf. Pfalz informieren.

Außerdem soll er die Altäre im Kloster oben auf dem Lettner und unten in der Kirche völlig abbrechen und die Gemälde weiß überstreichen lassen; daran sollen ihn die Nonnen nicht hindern.


Wer zieht nun die dem Kloster zustehenden Abgaben ein?

Dies sollte der Amtmann von Oppenheim als "Schaffner" übernehmen, der bürgerliche Dietrich Freitag, der sich auch ein heute nicht mehr existentes Haus in der Stiegelgasse von Ober-Ingelheim als Wohnung nahm, die Nr. 35/37.

Ihm ist eine Gedenktafel in der Burgkirche gewidmet, die sein Bruder für ihn hat anfertigen lassen.

Falls nun Bauern und Winzer gehofft hatten, dass mit der Auflösung der Klöster auch die Abgaben an sie hinfällig würden, so hatten sie sich gründlich getäuscht. Denn eigentlich wäre es doch logisch, dass die Abgaben, die irgendwelche Vorfahren für ihr Seelenheil gestiftet hatten, nicht mehr geleistet werden mussten, wenn gar keine Gebete mehr für das Seelenheil gesprochen wurden.

Aber der moderne Staat, der sich in jener Zeit allmählich ausbildete, behielt natürlich solche Einnahmen und verwendete sie für Kirchen und Schulen und deren Personal (die "Geistliche Güteradministration" in Heidelberg).

 

Zurück zum Seitenanfang

Gs, erstmals:13.06.16; Stand: 21.03.21