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Die von Koppenstein


Autor und Fotos: Hartmut Geißler
aus: Geißler, Adelsfamilien

Johann II. (* 1270/75; † 11. März 1340), der Graf der vorderen Grafschaft Sponheim, blieb unverheiratet, da eine beabsichtigte Ehe mit einer Wildgräfin wegen zu naher Verwandtschaft nicht geschlossen werden durfte. Stattdessen hatte er einen (unehelichen) Sohn mit der Tochter eines sponheimischen Dienstmannen. Dieser Sohn Wallrab begründete die nichtgräfliche, aber gleichwohl adlige Linie derer "von Koppenstein", in der der Name Wallrab häufiger vorkommt. Wallrab bedeutet wohl Waldrabe und könnte auf eine Hinrichtungsstätte hinweisen. Die Familie derer von Koppenstein ist also eine Fortführung der vorderen Sponheimer. Im blau und gold geschachten Wappen führten die Koppensteiner (normalerweise rechts oben) einen (auf rotem Grund stehenden) Raben, der bisweilen auch links gesetzt wurde.

 

Ihr Hauptsitz war das Schloss Mandel bei Bad Kreuznach. Im Jahre 1768 starb die Familie im männlichen Stamm aus, sodass das Schloss mit der Herrschaft über Mandel wieder an den Lehnsherren, den Freiherrn von Dalberg, zurückfiel. Dieser verkaufte es an den Fürsten Karl August von und zu Bretzenheim (ein illegitimer Sohn des Kurfürsten Karl Theodor von der Pfalz), der es nach der französischen Revolution und der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich durch Enteignung verlor. Heutiger Besitzer des Anwesens ist die evangelische Kirchengemeinde.
(Mit Dank für die Informationen von Frau Karin Vesper-Stumm, Mandel)

Aus dieser im Hunsrück und an der Mosel über vierhundert Jahre weit verzweigten Familie, die noch nicht vollständig erforscht ist, sollen hier nur die Ingelheim betreffenden Koppensteiner behandelt werden. Hier nämlich waren sie ebenso wie die Sponheimer selbst mehrfach vertreten, verheiratet u. a. mit Sponheimern, mit von Geispitzheim und den Beuser von Ingelheim.

Nach Helwichs und Krämers Abschriften gab es 1615 bzw. gibt es noch heute zwei Epitaphien mit Hinweisen auf die Koppensteiner in der Burgkirche:

1. Ein Wappen-Epitaph aus dem Jahre 1500 für Adam Wolf von Sponheim, unter dessen Vorfahren auch Koppensteiner gewesen sein müssen, wie aus einem Wappen hervorging; dieses Epitaph registrierte Rauch 1934 zwar als verschwunden, zwei seiner Bruchstücke wurden aber wieder gefunden und unter der Orgelempore aufgestellt, der rechte Teil mit einem Sponheimer Wappen, während der linke untere Teil, auf dem das Koppensteiner Wappen gewesen sein muss, verloren ist.

2. Ein nach Helwich „Epitaphium a sinistris templi“, also „ein Epitaph auf der linken Seite der Kirche“, mit vier Inschriften, für einen Vater, für zwei seiner Kinder und für die Mutter, die das Epitaph hat anfertigen bzw. anbringen lassen, also ein Familienepitaph:

a) für den Vater Henrich Volrath (=Wallrab) von Koppenstein, verstorben am 18. September 1599 

b) für den Sohn Henrich Niclas von Koppenstein, der mit nur einem Jahr am 24. Februar 1585 verstorbenen war

c) für die Tochter Maria Amalia von Koppenstein, gestorben mit 13 Jahren am 31. Januar 1596

d) und darunter eine Inschrift mit dem Hinweis, wer dieses Epitaph errichten ließ, nämlich die Witwe Elisabeth Haberkorn von Zellingen.

Zu den Inschriften

Das Epitaph in seinem heutigen, restaurierten Zustand, ohne die fehlenden Inschriften:

Krämer stellte fest, dass dieses und das Epitaph rechts daneben (das der Familie Horneck von Weinheim) die einzigen seien, die sich noch an ihrem ursprünglichen Platz befänden. Das Koppensteinepitaph ist jedoch beim Einbau einer Heizung 1904, als am Fuße des Turms eine Öffnung für Heißluft geschaffen wurde (heute wieder verschlossen), nach oben versetzt worden, unharmonisch höher als das daneben angebrachte und auch etwas in Konflikt mit der Gewölberippe des Seitenschiffes und auch am rechten Rollwerk beschnitten wegen des Epitaphs daneben. Bei der damaligen Abnahme oder der Wiederanbringung muss es erhebliche Schäden erlitten haben, wie bei der Restaurierung 2010 festgestellt wurde. Krämer überliefert auch, dass eine im unteren Feld befindliche Tafel, umgeben von den Ahnenwappen schon im Zusammenhang mit der französischen Revolution ausgebrochen und die Ehewappen darüber schon zerstört wurden. Nach Rauch und Krämer gehört es stilistisch in die „Spätrenaissance“.

 

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Gs, erstmals: 27.08.11; Stand: 26.02.17